Kircheneintritt

Einen andern Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus.
1. Korinther 3,11



Wenn Sie zu einem früheren Zeitpunkt aus der Evangelischen Kirche ausgetreten sind - oder wenn Sie bisher einer anderen Kirche angehörten, aber jetzt zu unserer Kirche gehören möchten, sprechen Sie bitte Ihren Gemeindepfarrer über das Gemeindebüro an. Er wird ein Gespräch vereinbaren, um mit Ihnen über Ihren Eintrittswunsch zu sprechen und alles Weitere zu klären.

Bitte bringen Sie zu diesem Gespräch möglichst Ihre Taufbescheinigung und Ihre Austrittsbescheinigung mit. Sollten Sie bisher nicht getauft sein, ist Ihre Taufe der Eintritt in unsere Kirche und das öffentliche Bekenntnis Ihres Glaubens.

Die Feier des Abendmahls in einem Gottesdienst ist der geistliche Ausdruck Ihrer Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Glaubenden.

Es ist auch möglich, bei einer der Kircheneintrittsstellen (z. B. in 'Kirche und Co' in Darmstadt, Rheinstr. 31, www.kircheundco.de) in unsere Kirche einzutreten; unsere Gemeinde wird dann darüber benachrichtigt.

Folgende Rechte sind mit der Kirchenzugehörigkeit verbunden:

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen
  • Sie können Patin oder Pate werden
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung

Mit der Mitgliedschaft in unserer Kirchengemeinde sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.

Weitere Infos unter www.ekhn.de - dort im oberen Menü auf 'Leben', dann auf 'Mitglied werden'.


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